Mobile Aktenvernichtung

§ Wichtig §

Wußten Sie, daß das Vernichten Ihrer Akten unter die strengen Bestimmungen
des Bundesdatenschutzgesetzes - BDSG - fällt?

Wußten Sie, daß Sie für die Zuverlässigkeit des Auftragnehmers
verantwortlich sind? (§ 11 BDSG)

Wußten Sie, daß die Haftung und Schadensersatzpflicht bei Datenschutzpannen
in jedem Fall bei Ihnen liegt? (§ 7, 8 u. 11 BDSG)

Wußten Sie, daß auch ein “Vernichtungsprotokoll” Ihres Auftragnehmers
Sie nicht aus der Verantwortung nehmen kann?

Die Gefahren lauern überall:
*auf dem Transportweg
*bei möglicher Zwischenlagerung
*und bei der Vernichtung!

Aufgrund dieser BDS-Gesetze vernichten wir ausschließlich unter Ihrer
persönlichen Aufsicht auf Ihrem Betriebsgelände ohne Zwischenlagerung.
Denn nur so können sie sicherstellen, daß keine betriebsfremden Personen
Einblick in Ihre Akten nehmen.

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!