§ Wichtig §
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Wußten Sie, daß das Vernichten Ihrer Akten unter die strengen Bestimmungen
des Bundesdatenschutzgesetzes - BDSG - fällt?
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Wußten Sie, daß Sie für die Zuverlässigkeit des Auftragnehmers
verantwortlich sind? (§ 11 BDSG)
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Wußten Sie, daß die Haftung und Schadensersatzpflicht bei Datenschutzpannen
in jedem Fall bei Ihnen liegt? (§ 7, 8 u. 11 BDSG)
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Wußten Sie, daß auch ein Vernichtungsprotokoll Ihres Auftragnehmers
Sie nicht aus der Verantwortung nehmen kann?
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Die Gefahren lauern überall:
*auf dem Transportweg
*bei möglicher Zwischenlagerung
*und bei der Vernichtung!
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Aufgrund dieser BDS-Gesetze vernichten wir ausschließlich unter Ihrer
persönlichen Aufsicht auf Ihrem Betriebsgelände ohne Zwischenlagerung.
Denn nur so können sie sicherstellen, daß keine betriebsfremden Personen
Einblick in Ihre Akten nehmen.
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Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!
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